aktuelle Corona-Regeln für Chöre

Stand 28.01.2022

Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regeln (Stand: 28.01.2022, unter Einbeziehung der 5. ÄVO zur 15. EindV)

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c304195

Für einige Bereiche wird ein verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell festgeschrieben. Zugang erhalten neben den Geimpften und Genesene, auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Personen für die keine Impfempfehlung besteht. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Dies gilt nicht für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben(siehe Antwort auf die Frage: „Müssen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, beim 2-G-Plus-Zugangsmodell ein negatives Testergebnis vorweisen?“).

Das 2-G-Plus-Zugangsmodell gilt verpflichtend für:

  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen von Chören (für den Chorbetrieb der Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten weiterhin die von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung aufgestellten Hygienekonzepte),
  • Veranstaltungen von Kultureinrichtungen, bei einer Teilnehmendenzahl von mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien,
  • Volksfeste,
  • Sportveranstaltungen bei einer Teilnehmendenzahl von mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien.

Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann beim Chorbetrieb zwischen den Chormitgliedern abgewichen werden.