aktuelle Corona-Regeln für Chöre

Stand 28.01.2022

Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regeln (Stand: 28.01.2022, unter Einbeziehung der 5. ÄVO zur 15. EindV)

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c304195

Für einige Bereiche wird ein verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell festgeschrieben. Zugang erhalten neben den Geimpften und Genesene, auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Personen für die keine Impfempfehlung besteht. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Dies gilt nicht für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben(siehe Antwort auf die Frage: „Müssen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, beim 2-G-Plus-Zugangsmodell ein negatives Testergebnis vorweisen?“).

Das 2-G-Plus-Zugangsmodell gilt verpflichtend für:

  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen von Chören (für den Chorbetrieb der Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten weiterhin die von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung aufgestellten Hygienekonzepte),
  • Veranstaltungen von Kultureinrichtungen, bei einer Teilnehmendenzahl von mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien,
  • Volksfeste,
  • Sportveranstaltungen bei einer Teilnehmendenzahl von mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien.

Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann beim Chorbetrieb zwischen den Chormitgliedern abgewichen werden.

GEMA

Neue Regeln für GEMA-Meldung (siehe auch www.chorverband-sachsen-anhalt.de)

Die GEMA kündigte zum Jahresende 2017 den bis dahin gültigen Vertrag. Deshalb musste vom Deutschen Chorverband ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Dieser wurde inzwischen zum 01.01. 2018 für gültig erklärt. Mit diesem Vertrag treten einige neue Regeln in Kraft:

1. Aktualisiert zum 01.01.2019: Die GEMA Meldung hat nur noch über die Vereins-software Overso (Online-Vereins-Organisation) zu erfolgen. Jeder Verein erhält, bzw. verfügt bereits über einen Overso-Zugang.

2. Die Meldung(en) über die Veranstaltung(en) ist/sind bis zum 20. des Folgemonats zu erledigen.

3. Wer seine Veranstaltung nicht bei der GEMA meldet, erhält eine Rechnung der GEMA ohne den Rabat von 20% bzw. 35%, und muss unter Umständen den doppelten Satz als Strafe zahlen. Diese Rechnungen übernimmt nicht der Chorverband.

4. Der Chorverband übernimmt weiterhin die GEMA-Kosten bis 150,00 Euro pro Chor für Chorische Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik und ernster Musik.

5. Die GEMA-Gebühren für gesellige Veranstaltungen und die Hintergrundwiedergabe im Internet sind vom Chor zu tragen. Sie erhalten aber einen Rabatt von 20% auf die normalen Tarife, weil der Chor Mitglied im Chorverband ist.

8. Die Regelungen des Vertrages traten für unseren Verband ab 01.06.2018/ der Overso-Benutzungszwang ab 01.01.2020 in Kraft.