Am 03.04.2022 trat die 17. „Corona-Verordnung“ Sachsen-Anhalts in Kraft. Darin erfolgte die Aufhebung eines Großteils der Schutzmaßnahmen.
Die vorher geltenden Beschränkungen für Chöre wurden damit ebenfalls aufgehoben!
Wir weisen darauf hin, dass die aktuelle Verordnung noch die Empfehlung enthält, den Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen einzuhalten.
Alles Weitere in Bezug auf die Proben- und Konzertdurchführung liegt in der Verantwortung der Chöre selbst.